Bei den ORF-Konfrontationen dürfen sich die SpitzenkandidatInnen vertreten lassen. Die ÖVP schickt statt Sebastian Kurz aber keiner ihrer 1.000 anderen KandidatInnen – sondern die EU-Abgeordnete Karoline Edtstadler. Grund genug für die Frage: Wie begründet der ORF, dass bei Wahlkonfrontationen jemand diskutiert, der nicht kandidiert? Eine Frage, die er selbst nicht beantworten kann – oder will. Das Protokoll eines bemerkenswerten Dialogs.
Nationalratswahl 2019: Am 4., 11. und 18. September treffen die SpitzenkandidatInnen der Parteien in den TV-Konfrontationen aufeinander. Dabei sollen inhaltliche Positionen präsentiert, Vorhaben bei einer Regierungsbeteiligung erklärt und Unterschiede zu anderen aufgezeigt werden. Das Ziel von Konfrontationen ist nicht Unterhaltung, sondern Wahlinformation: Die Bürgerinnen und Bürger sollen politische VerantwortungsträgerInnen, deren Programme und Überzeugungen besser kennen lernen und eine Entscheidungsgrundlage für ihre Wahlentscheidung bekommen.
Der ORF lädt aus diesem Grund die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Jetzt und Grünen ein. Also die obersten VerantwortungsträgerInnen für künftige Gesetze – und damit die Politik in Österreich.
Die drei großen Parteien schicken drei VertreterInnen
Der ORF gesteht den SpitzenkandidatInnen aber zu sich einmal vertreten zu lassen. Drei Parteien nutzen diese Vertretungsmöglichkeit aus:
SPÖ und FPÖ schicken Vertreter, die auf Bundeslisten und Landeslisten stehen: Jörg Leichtfried (gegen Peter Pilz) ist Nummer 6 auf der Bundesliste und Erster der Landesliste Steiermark, Kickl (gegen Pamela Rendi-Wagner) führt die Landesliste der FPÖ-Niederösterreich an. Die ÖVP schickt Karoline Edtstadler. Edtstadler steht auf keiner Liste der ÖVP, weder Bund noch Land. Sie ist EU-Abgeordnete und darf als solche in Österreich nicht antreten.
Im ORF wird jemand diskutieren, der nicht kandidiert
Warum die ÖVP Karoline Edtstadler – und keinen ihrer insgesamt fast 1.000 KandidatInnen – schickt, ist nicht irrelevant, aber zweitrangig: Der ORF hat die Regeln gemacht und die Volkspartei hält sich hier nur daran.
Die wesentliche Frage für eine demokratische Wahl ist: Wie begründet der ORF seine Regeln? Es liegt in seiner Verantwortung den Informationswert seiner Sendung für die Wahlberechtigten zu garantieren. Und die journalistisch Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens werden ja argumentieren können, warum man den Parteien nicht zumuten kann, einen der fast 1.000 KandidatInnen zur Nationalratswahl nominieren zu müssen, sondern – gemäß den ORF-Regeln – buchstäblich irgendjemanden schicken zu können. Leider findet sich keine Erklärung des ORF dazu: weder im Standard, noch der Presse – und auch nicht in der Aussendung des ORF.
Grund genug nachzufragen, um das zu verstehen.
Der ORF beantwortet die eigentliche Frage nicht
Die Ironie vorab: Während sich die PolitikjournalistInnen des ORF gerade vor Wahlen in ihrem Job täglich abmühen von verantwortlichen PolitikerInnen Antworten zu bekommen, beantworten die Verantwortlichen des ORF die Fragen zu ihrer journalistischen Politik vor Wahlen nicht wirklich.
12. August 2019: Politikmagazin.at schickt eine kurze Anfrage an den ORF mit folgenden Fragen:
- Wieso dürfen SpitzenkandidatInnen auch jemanden zur Konfrontation schicken, der/die nicht auf einer Bundes- oder Landesliste – kurz: nicht wählbar – ist?
- Wer hat diese Entscheidung getroffen?
- Wer ist der/die Sendungsverantwortliche?
- Wer hat diese Entscheidung auf höherer Ebene abgesegnet?
- Was erhofft sich der ORF von dieser Regelung?
Tags darauf, 13. August 2019: Eine Mail der Presse-Abteilung. Die Fragen werden inhaltlich nicht beantwortet, stattdessen schreibt die ORF-Pressestelle:
"...die jahrzehntelange Geschichte der TV-Konfrontationen im ORF ist auch eine der Entsendung hochrangiger Vertreter/innen anstelle der eingeladenen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten in die TV-Diskussionen. Bereits im Vorfeld der Nationalratswahl 1995 wurden erstmals solche Vertreterinnen bzw. Vertreter nominiert. Der ORF lud zu den TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl 2019 ausschließlich die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten ein, jeder und jedem von ihnen wurde dabei, wie zuletzt auch bei „2 im Gespräch“ zur EU-Wahl, die Möglichkeit eingeräumt, sich bei den TV-Duellen insgesamt einmal vertreten zu lassen. Die personelle Entscheidung über die einmalige Vertretungsoption bei den Nationalratswahlen liegt bei den Parteien. Bei der sogenannten Elefantenrunde (am 26. September) ist keine Vertretung möglich."
Die Mail beantwortet keine der gestellten Fragen. Sie erklärt weder weshalb nicht wählbare Personen zur besten Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auftreten dürfen noch was sich der ORF davon erhofft. Vielmehr ist der zweite Teil der Antwort aus ein Textbaustein aus einem Artikel auf der.orf.at.
37 Minuten später: Politikmagazin.at weist auf die fehlenden Antworten hin, mit der Bitte sie nachzuliefern.
14.-18. August 2019: Die Frist zur Beantwortung lässt die ORF-Presseabteilung verstreichen. Tage vergehen. Die Ironie dabei: Das Medium, das anderen oft – produktionsbedingt – nur wenig Zeit für Stellungnahmen zu komplexen Themen einräumen kann, beantwortet selbst tagelang einfache Fragen zum eigenen Hauptprodukt nicht.
19. August 2019: Politikmagazin.at erinnert in einer weiteren Mail an die fehlenden Antworten. Wieder mit der Bitte sie zum nächsten Tag nachzuliefern. Und wieder lässt der ORF die Frist verstreichen. Nun ist es schon eine Woche, seit der ersten Anfrage mit den einfachen 5 Fragen…
Info zu Sommergesprächen, nicht zu Wahlkonfrontationen
20. August 2019: Politikmagazin.at fragt telefonisch nach und erhält bemerkenswerte Antworten:
Die ORF-Pressestelle meint: Das Mail habe doch schon alles gesagt. Und: Die Frage nach dem Sendungsverantwortlichen habe man nicht wirklich ernst genommen. Dass schließlich Robert Stoppacher der Sendungsverantwortliche der „Sommergespräche“ sei, sollte „jedem bekannt“ sein, so die ORF-Pressestelle am Telefon. Allein: Nach den „Sommergesprächen“ wurde nie gefragt, sondern nach den „Wahlkonfrontationen“. Dass die „Sommergespräche“ den gleichen Verantwortlichen haben, wie die „Wahlkonfrontationen“, sollte wohl auch „jedem bekannt“ sein. Klar gesagt wird das am Telefon aber nicht, auch Online die Information nicht zu finden.
((Fun-Fact: Eine Google-Suche zeigt: In einem ORF-Artikel wird Stoppacher als „Leiter der Sommergespräche“ genannt. In einem anderen Beitrag wird er in der Bildunterschrift als „Sendungsverantwortlicher“ bezeichnet. In der Zwischenzeit wurde der Text gelöscht und durch Zitate von Alexander Hofer (ORF-2-Channelmanager), Matthias Schrom (ORF-2-Chefredakteur) und Tobias Pötzelsberger (Moderator) ersetzt.))
Zum Schluss: Ein letzter Versuch einer Erklärung...
Die eigentliche Frage…
Wieso dürfen SpitzenkandidatInnen auch jemanden zur Konfrontation schicken, der/die nicht auf einer Bundes- oder Landesliste – kurz: nicht wählbar – ist?
…konnte aber auch in diesem vermeintlich aufklärenden Telefonat nicht beantwortet werden.
21. August 2019: Neun Tage, mehrere Mails und ein Telefonat nach der ersten Anfrage schickt die ORF-Pressestelle dann eine Antwort inklusive Zitat des Sendungsverantwortlichen Robert Stoppacher:
„Das traditionell große Zuschauerinteresse an unseren Wahl-Info-Angeboten zeigt seit vielen Jahren, dass die Österreicherinnen und Österreicher mit unserer Informationsqualität sehr zufrieden sind und unsere Konfrontationen für ihre Wahlentscheidung nutzen. Allein auf dieser Basis ist die journalistische Tradition der einmaligen Vertretungsoption bei Konfrontationen zu betrachten. Es liegt nicht am ORF, die Entscheidung, wer von unserem traditionellen Angebot der Vertretung Gebrauch macht, im Vorfeld inhaltlich zu kommentieren. Sie wird aber im journalistischen Setting der jeweiligen Sendung thematisiert.“
Wo die Diskussionen erst beginnen sollte, endet sie schon
Auch das ist keine wirkliche Antwort auf die gestellten Fragen. Dabei wären sie doch nur Grundlage gewesen, um die Regeln für Wahlkonfrontationen verstehen, sie reflektieren oder diskutieren zu können.
Doch auch die letzte Antwort des ORF hilft für die Frage nicht weiter:
Zum einen verspricht Stoppacher zwar, dass Edtstadler on air darlegen wird müssen, warum gerade sie – und keine/r der fast 1.000 KandidatInnen – heute von der Partei hierher geschickt wurde. Das hat für die ZuschauerInnen zumindest einen Informationswert betreffend der Entscheidung der ÖVP innerhalb der ORF-Regeln.
Zum anderen ist es wieder keine wirkliche Antwort auf die Frage:
Wieso dürfen SpitzenkandidatInnen auch jemanden zur Konfrontation schicken, der/die nicht auf einer Bundes- oder Landesliste – kurz: nicht wählbar – ist?
Es liegt natürlich nicht unbedingt am ORF „inhaltlich zu kommentieren, wer von einem Angebot zur Vertretung Gebrauch macht“. Es liegt aber sehr wohl in der Verantwortung des öffentlich-rechtlichen ORF seine selbst aufgestellten Regeln auch öffentlich zu begründen – damit die Österreicherinnen und Österreicher wissen, wie es dazu kommen kann, dass vor einer Wahl jemand diskutiert, der nicht kandidiert.
Mit seinem Regelwerk macht der ORF das erst möglich. Also sollte er es auch erklären können und entsprechende Fragen beantworten. Im Sinne der Informationsqualität.