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Screenshot: Antikorruptionsbegehren.at | Foto: World Economic Forum (CC BY-NC-SA 2.0)
Rechtsstaatlichkeit & Anti-Korruption
16. Juni 2021
Antikorruptionsbegehren.at | Foto: World Economic Forum

Kanzler lädt Volksbegehren mit eigenen Botschaften auf

Ein Volksbegehren soll zu einem besseren Kampf gegen Korruption und einem Schutz des Rechtsstaats führen. Die Initiator:innen machen kein Geheimnis daraus, dass die ÖVP-Attacken auf die Justiz einer der Gründe für das Begehren war. Der Kanzler platziert bei seiner „Unterstützung“ die eigene Linie.

Ein Rechtsstaat- & Antikorruptionsbegehren soll die Justiz unabhängiger machen, Korruption bekämpfen und ethische Regeln im politischen Alltag verankern. Das wünschen sich zumindest die Initiator:innen. Zu ihnen gehören der Anti-Korruptionsexperte Martin Kreutner, der ehemalige WKStA-Leiter Walter Geyer oder der Ex-Rechnunghofpräsident Franz Fiedler. Aber auch Irmgard Griss, früher Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, und Christina Jilek, die frühere WKStA-Staatsanwältin, die im Ibiza-U-Ausschuss über politische Einflussnahme berichtet hatte, sind dabei. Sogar der ehemalige Justizsprecher der ÖVP Michael Ikrath ist mit von der Partie. 

Insgesamt gibt es 72 Forderungen in fünf Themenblöcken. Sie reichen von Unabhängigkeit für Ermittlungsbehörden über Verhaltensregeln für Politiker:innen hin zu neuen Inseratepraktiken.  

Das Volksbegehren hat kurz nach Präsentation auch schon den ersten prominenten Unterstützer: Bundeskanzler und ÖVP-Parteiobmann Sebastian Kurz, gegen den die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft derzeit ermittelt, hat das Volksbegehren gleich medial auf oe24.at gutgeheißen. „Der Bundeskanzler ist der bisher prominenteste Unterstützer für das Anti-Korruptions-Volksbegehren“, schreibt das Medium. 

Volksbegehren auch Reaktion auf ÖVP-Attacken

Interessant ist aber, was Kurz aus seiner Unterstützungserklärung macht: er erweckt den Anschein, dass die Initiator:innen Vorschläge der ÖVP aufgreifen. Dem ist nicht so, ganz im Gegenteil. Einige der Forderungen des Volksbegehrens lassen sich als direkte Reaktionen auf ÖVP-Aktionen der vergangenen Monate lesen:

  • „Die Nichtbefolgung von höchstgerichtlichen oder sonstigen, rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen durch oberste Organe des Staates soll einen Funktionsverlust nach sich ziehen; das Erlöschen der Funktion soll der VfGH auf Antrag einer parlamentarischen Minderheit aussprechen.“ → Finanzminister Gernot Blümel, der sich so lange geweigert hat Akten an den U-Ausschuss zu schicken, dass der Verfassungsgerichtshof schon die Hilfe des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Anspruch nehmen musste.
  • „Die Unabhängigkeit und die Kontroll-Rechte der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sind zu stärken, sie soll kompetenzmäßig im Bundesministerium für Justiz ressortieren.“ → In einer Novelle des Kartellgesetzes war ein Passus eingebaut, der der Wirtschaftsministerin ein umfassendes Auskunftsrecht ohne Einschränkungen eingeräumt hätte. Die Bundeswettbewerbsbehörde kritisierte das massiv.
  • „Die Strafbarkeit nach § 295 StGB (Beweismittelunterdrückung) soll auf Beweismittel für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ausgeweitet werden.“ → Ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter des Justizministeriums hat die WKStA darüber informiert, dass einige Mails nicht an den U-Ausschuss geliefert worden sind.

Gutheißen, wenn es geht - umdeuten, wenn es sein muss

Warum unterstützt der Kanzler trotzdem das Anti-Korruptionsvolksbegehren, das ihn und seine Partei für ihr Verhalten so kritisiert? Weil Kurz die Forderungen geschickt mit den eigenen Argumentationen verknüpfen und sich selbst positionieren kann. Obwohl Medien das Volksbegehren als Reaktion auf ÖVP-Angriffe auf die Justiz darstellen, kann Kurz so immer darauf verweisen, dass er die Initiative selbst unterstütze – nur um dann von ÖVP-Standpunkten zu sprechen. Das hat er schon in seinem Satement gegenüber Oe24.at gemacht:

„Ich sehe es positiv, dass sich die Initiatorinnen und Initiatoren für eine Stärkung der unabhängigen Justiz aussprechen. Vielen Forderungen im Volksbegehren, wie jene nach der Schaffung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes, statt einer politischen Weisungsspitze oder der Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, wie des Datenschutzes in einem Untersuchungsausschuss sowie die Vergabe von öffentlichen Inseraten nach objektiven Kriterien wie Reichweite und Auflage, so wie wir es im Bundeskanzleramt handhaben, unterstütze ich voll und ganz. Ich begrüße das Engagement und bin selbstverständlich dafür, dass das Volksbegehren wie jedes andere seriös und ernsthaft diskutiert wird“,  zitiert ihn oe24.at.​

Kurz erwähnt in seinem Statement drei Punkte, die die Argumentationslinien der ÖVP wiederspiegeln:

  1. die „Schaffung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes“
  2. die „Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, wie des Datenschutzes in einem Untersuchungsausschuss“
  3. die „Vergabe von öffentlichen Inseraten nach objektiven Kriterien wie Reichweite und Auflage“

Die Punkte kommen so allerdings nur bedingt im Volksbegehren vor:

  • Eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft fordern tatsächlich beide. Die ÖVP ist erst seit Februar 2021 für so eine Stelle. Als das Justizministerium in ÖVP-Hand war, war man strikt dagegen. Erst die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel hat zu dem Sinneswandel geführt. „Offenbar hat es erst eine Hausdurchsuchung fürs Umdenken gebraucht“, kommentierte das damals die Grüne-Klubobfrau Sigrid Maurer.
  • Die Stärkung des Datenschutzes im Untersuchungsausschuss zahlt auf das Argument der ÖVP ein, dass hier rein private Unterhaltungen an die Öffentlichkeit gelangen würden. Dass in diesen Unterhaltungen Dinge von öffentlichem Interesse stehen, wird meist ignoriert.
    Das Volksbegehren fordert unterdessen eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach Regeln, wie sie die Strafprozessordnung vorsieht. Die Initiator:innen sprechen sich klar gegen „vorgeschobene Datenschutzargumente“ aus.
  • Die Inseratevergabe nach Auflage und Reichweite ist – anders als von Kurz dargestellt – das genaue Gegenteil von dem, was das Volksbegehren fordert. „Mit Sicherheit ist Auflage das schwächste Qualitätskriterium und es ist genau jenes Kriterium, das immer zum einzigen Maßstab wird in der Medienförderung. Ich halte das für ein Übel“, hat Heide Schmidt bei der Präsentation des Volksbegehrens zu dem Thema gesagt. Inserate bezeichnete sie außerdem als „die eigentliche Medienförderung“. Das sei unerträglich.

Forderungen, die nicht in die ÖVP-Argumentation passen und sich auch nicht so leicht uminterpretieren lassen, werden weder von Kurz noch von Hanger erwähnt: Da ist die Rede von Höchstgrenzen der Inseratetöpfe und Gehaltsbudgets für Kabinettsmitarbeiter:innen. Von Sanktionen bei einem Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz – sogar auf Geber:innenseite – und vom Absehen eines „Razzienverbot im öffentlichen Sektor“.

Oe24.at hilft bei Spin

Schützenhilfe bekommt Kurz von dem Medium, über das er seine Botschaften präsentiert: mit Oe24.at bringt just jenes Medium seine Message als Erstes, das laut Recherchen der Investigativ-Plattform Dossier bei Minister:innen und Regierungen einen gewissen Druck für Inserate machen soll.

Außerdem bekommt der Kanzler von dem Medium noch Schützenhilfe: Die Einblendung zur Berichterstattung bei Oe24.tv positioniert das Volksbegehren als Initiative, um die „Regierung“ vor Angriffen zu schützen, nicht wie man vielleicht meinen könnte „den Rechtsstaat“ vor Angriffen zu schützen – etwaig auch solchen einer Regierungspartei, wie es z.B. „Der Standard“ einst formulierte.

In dem Insert ist von "Angriff auf Regierung" die Rede. Screenshot: Oe24.at

Position des Kanzlers wird zur Parteilinie

Am Tag nach der Unterstützungserklärung durch Sebastian Kurz kündigte auch ÖVP-Justizsprecher Wolfgang Gerstl in einer Aussendung seine Unterstützung zu. Die Argumentation schließt sich an die seines Parteiobmanns an. Am gleichen Tag meinte auch der ÖVP-Abgeordnete und Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss Andreas Hanger an das Volksbegehren zu unterzeichnen.  Gleichzeitig nutzt er seine Aussendung, um über Twitter wieder WKStA-Ermittler zu attackieren. 

Die Arbeit von einzelnen Staatsanwälten in der WKStA macht einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt dringend notwendig. Auch aus diesem Grund werde ich das Anti-Korruptions-Volksbegehren gerne unterstützen. https://t.co/if2YtIMbVq

— Andreas Hanger (@Andreas_Hanger) June 16, 2021

Auch über das eigene, erst kürzlich ins Leben gerufene Agenda-Medium „Zur Sache“ des ÖVP-Parlamentsklubs verbreitet die ÖVP ihre neue Forderung eines Bundesstaatsanwaltes. In all diesen Stellungnahmen spricht sie auffallend oft davon, dass dies notwendig sei, um die „Unabhängigkeit der Justiz“ sicherzustellen. So entsteht bei Aussagen von Hanger, Gerstl und Co. implizit der Eindruck, dass die Justiz derzeit nicht unabhängig sei.

Ähnliches war schon am 24. Februar 2021 auf „Zur Sache“ zu lesen: Als damalige WKStA-Ermittlerin Jilek im Untersuchungsausschuss darüber berichtete, wie sehr die WKStA bei ihren Ermittlungen behindert wurde, war das auch im Kontext einer Mail aus dem damals ÖVP-geführten Justizministeriums zu lesen, man „möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen.“ 

Das ÖVP-Organ „Zur Sache“ deutet das um. Jilek habe über „offene Machtkämpfe in ihrer ehemaligen Behörde“ berichtet und sei deshalb gegangen, ist dort zu lesen. Das unterstützt die türkise Erzählung von „roten Netzwerken“, die Kurz in Hintergrundgesprächen Anfang Februar verbreitete. 

Opposition sieht ÖVP-Unterstützung kritisch

Andere Parteien nehmen der ÖVP ihre Unterstützung nicht ab: SPÖ und FPÖ reagierten auf die ÖVP-Ankündigungen mit ihren eigenen Aussendungen. FPÖ-Parteiobmann Herbert Kickl begrüßt das Volksbegehren in einem Satz, attackiert danach aber die ÖVP. „Wer weiß, wie die ÖVP im Parlament mit Volksbegehren umgeht, der weiß auch, dass niemand in der ÖVP daran denkt, die Forderungen umzusetzen“, so Kickl.

„Die Unterstützung der ÖVP für das Volksbegehren ist vergleichbar mit dem Bock, der sich selbst zum Gärtner macht“, schreibt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch über die ÖVP. Eine Unterstützung des Begehrens spricht Deutsch nicht aus.

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