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Hinweise zum Datenschutz und Widerruf

Amtsgeheimnis
26. November 2018
Foto: Christian Müller

Klagt doch, liebe Abgeordnete!

Die Parlamentarier im Hypo-Untersuchungsausschuss sind derzeit in einer ungewohnten Rolle: Sie sind Bittsteller bei Behörden. Nun wollen sie ein Zwei-Klassen-System: einen Beauftragten, der ihnen hilft. Genau den gestehen sie dem Bürger aber nicht zu. Jetzt bekommen also auch die Abgeordneten die Restriktionen zu spüren.

Tausende Schwärzungen auf tausenden Seiten: Mit dem, was Ministerien dem Hypo-Untersuchungsausschuss an Dokumenten geliefert hatten, zensurierten sie nicht gerade zimperlich Informationen vor den Abgeordneten. Es stellt sich die Frage: mit Recht?

Den Parlamentsabgeordneten geht es nun so wie einfachen Bürgern. Egal, wofür man Information braucht – ob als Mitglied einer Bürgerinitiative, die sonst nicht weiterarbeiten kann; ob als Journalistin, die eine wichtige Story nicht ordentlich recherchieren kann: Wenn die Behörde entscheidet, Informationen geheimzuhalten, dann ist das einfach so. Doch wer kann kontrollieren, ob Geheimhaltung der Behörde zu Recht erfolgt?

Seit zwei Jahren verspricht die Regierung, der Forderung nach Abschaffung des Amtsgeheimnisses und einem echten Informationsfreiheitsgesetz nachzukommen. Der zuständige SPÖ-Minister, Josef Ostermayer, besteht aber darauf, dass bei Auskunftsverweigerung Bürger ihr Recht auf Wissen bei den Verwaltungsgerichten einklagen sollen. Die Abgeordneten müssten also das in die Verfassung schreiben, was im U-Ausschuss nun Probleme bereitet: das Recht auf Information nur durch den langwierigen Gang vor Gericht durchzusetzen.

Nagelprobe für das System

Das Problem im Untersuchungsausschuss ist damit die beste Nagelprobe für das von der Regierung geplante System. Also liebe Abgeordnete: klagt doch! Setzt euer Recht auf Akteneinsicht so durch, wie ihr es künftig den Bürgern dieses Landes zumuten wollt. Geht vor Gericht und lasst jedes Dokument, jede Schwärzung prüfen. So wie das nach euren Vorstellungen auch jeder Bürger tun muss. Ihr habt es sogar leichter: Denn ihr dürft die Überholspur direkt zum Verfassungsgerichtshof nehmen. Die Bürger müssen erst einmal zum Landesverwaltungsgericht. Eine endgültige Entscheidung kostet euch nur Wochen (und keinen Cent), den Bürger aber Monate oder Jahre (und sein eigenes Geld für Anwälte, Gutachten etc.).

Auch eure Erfolgsaussichten sind größer: Für Bürger bedeutet ein Urteil gegen Schwärzung noch nicht, die gewünschte Information auch tatsächlich zu bekommen. Neun (!) Jahre kämpfte sich ein Verein mit tausenden Euro Verfahrenskosten durch alle Instanzen. Am Ende verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Tiroler Landesbehörde dazu, die verweigerten Informationen herauszurücken. Das ist bis heute nicht geschehen.

Zweiklassensystem angedacht

Wenn Abgeordnete von SPÖ und ÖVP nun vorschlagen, die Anliegen der Parlamentarier von einem Ermittlungsbeauftragten statt von einem Gericht prüfen zu lassen, würde das ein Zweiklassensystem bedeuten. Denn gerade diesen „Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ lehnt die Regierung seit zwei Jahren vehement ab. Diese Kontrollinstanz aber ist Standard in zig Ländern. Sie wägt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit ab, entscheidet schnell, unbürokratisch und unabhängig, ob Schwärzungen gerechtfertigt sind oder das Recht der Bürger auf Wahrheit überwiegt.

Wenn die Abgeordneten einen solchen Beauftragten für die Bürger nicht wollen, sollen sie auch selbst keinen in Anspruch nehmen können. Wenn aber doch, sollte ein solcher Beauftragter für ganz Österreich eingeführt werden, damit er allen Bürgern zugutekommt. Diese zahlen das Ganze ja auch – und für so eine Kontrollinstanz tun sie es sicher sogar gern.

 

Dieser Kommentar erschien ursprünglich am 28.4.2015 als Gastkommentar in der Presse.

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Mathias Huter
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